Sachversicherung
Die Sachversicherung
Grundsätzlich unterscheidet man bei den Versicherungen verschiedene Versicherungsarten. Hierzu kann man die Versicherungen in drei Hauptkategorien einteilen. Diese drei übergeordneten Bereiche werden in Krankenversicherungen, Lebensversicherungen und die Schadenversicherungen eingeteilt.
Die Lebensversicherung und die Krankenversicherungen erklären sich aufgrund ihres Namens fast schon selbst und gehören zu den bekanntesten Versicherungsarten. Der Begriff Schadenversicherung ist aber schon etwas erklärungsbedürftiger. In den Bereich der Schadenversicherungen gehören alle Versicherungen, die einen Schaden im Bereich von Sach-, Vermögens- und Personenschaden regulieren. Die Sachversicherungen fallen also in die Kategorie der Schadensversicherungen.
Das Merkmal der gesamten Sachversicherungen liegt darin, dass die im jeweiligen Versicherungsvertrag ganz konkret bezeichnete Gegenstände und Sachen versichert werden. Typische Beispiele für die Sachversicherung sind die Wohngebäudeversicherung, die Feuerversicherung oder die Hausratversicherung. Diese Versicherungen werden sowohl im gewerblichen Bereich, wie auch zunehmend im privaten Bereich immer wichtiger. Denn eine Sachversicherung deckt vor allem Schäden durch Zerstörung oder Einbruchdiebstahl ab. Welche einzelnen Sachschäden darunter fallen, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Aber eines haben alle Sachversicherungen gemeinsam, sie decken keinerlei Personenschäden ab.
Die Hausratversicherung gehört wie bereits erwähnt zu den bekanntesten Sachversicherungen. Sie ersetzt beispielsweise Schäden innerhalb der Wohnung bzw. an der Wohnungseinrichtung. Dazu gehören Schäden, die zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag oder Wassereinbruch entstanden sind.